Regalinspektion gemäß den Anforderungen der DIN EN 15635

Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit von Lagereinrichtungen, insbesondere von statischen Regalen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Prüfungen systematisch und regelmäßig durchzuführen.

Die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung von Lagereinrichtungen ist in verschiedenen Vorschriften festgelegt:
DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen und Regale gelten als Arbeitsmittel und unterliegen daher den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
DIN EN 15635: Diese Norm legt sowohl den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen für Lagereinrichtungen und Regale fest.

Zu den prüfpflichtigen Regalsystemen gehören fest installierte Stahlregale. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen


Es sind folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Im Falle einer Schadensfeststellung ist eine unverzügliche Meldung an den Sicherheitsbeauftragten erforderlich. 
  • Regelmäßige Prüfungen der Regale müssen durchgeführt werden.
  • Es ist ein schriftlicher Bericht anzufertigen, der aufbewahrt werden muss.
  • Mindestens alle 12 Monate muss eine Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 durch eine qualifizierte Person erfolgen.
  • Bei wiederholtem Auftreten von Schäden ist eine Ursachenanalyse durchzuführen.
  • Die Einführung eines Schadensprotokolls ist erforderlich.


Der Umfang der Regalprüfung beinhaltet:

  • Eine visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen.
  • Die Überprüfung, ob die Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage übereinstimmen.
  • Die Kontrolle, ob die Vorschriften der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) eingehalten werden.
  • Die Überprüfung, ob die Herstellervorgaben für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen eingehalten werden.
  • Die Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie die Ermittlung der Ursachen für die Beschädigungen.
  • Die Erstellung eines ausführlichen Inspektionsprotokolls mit einer Bewertung der festgestellten Schäden.
  • Die Erarbeitung eines umfassenden Maßnahmeplans zur Behebung der identifizierten Mängel.
  • Die Durchführung einer Schadensanalyse zur Einschätzung der Nutzungssicherheit.
  • Empfehlungen zur Vorbeugung von Schäden als prophylaktische Maßnahme.



 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos
Instagram