Staplerfahrer Ausbildung

Die Mitarbeiter werden nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften in einem Grundkurs geschult. Die Berufsgenossenschaft hat festgelegt, dass nur Personen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, dazu berechtigt sind, einen Gabelstapler zu steuern.

Ausbildungsinhalte und Struktur

Theoretischer Teil:

  • Einblick in relevante Rechtsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften
  • Kenntnisse über den Aufbau und verschiedene Antriebsarten von Flurförderzeugen
  • Richtlinien zur In- und Außerbetriebnahme
  • Standsicherheit von Gabelstaplern und damit verbundenes sicheres Arbeiten
  • Abschlussprüfung in theoretischen Kenntnissen

Praktischer Teil:

  • Einweisung in die Bedienung und Handhabung des Gabelstaplers
  • Durchführung von Fahrübungen unter Anleitung
  • Abschlussprüfung in praktischen Fahrkenntnissen

Schulungsmaterial:
Bereitstellung von Schulungsunterlagen
Leitfaden zur Schulung "Gabelstaplerfahrer"
Einbeziehung von Gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften

Teilnehmerkreis:

  • Fahranwärter von Flurförderzeugen
  • Einsatzleiter
  • Sicherheitsbeauftragte

Teilnehmervoraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Gutes Sehvermögen
  • Körperliche und geistige Eignung für die Bedienung von Flurförderzeugen

Dauer:

  • 1 Tag (für Mitarbeiter mit Vorerfahrung im Steuern von Flurförderfahrzeugen)

Abschluss:

  • Nach erfolgreicher Teilnahme werden die Teilnehmer einen Fahrausweis erhalten, der als geforderter Befähigungsnachweis bei der Berufsgenossenschaft gilt.
  • Zertifikat zur Bestätigung der Teilnahme



 
 
 
 
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