Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung sowie menschengerechte Gestaltung der Arbeit unterstützt.
Zu den zentralen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:
- Analyse des Arbeitssystems zur Identifizierung von Gefährdungen
- Bewertung der ermittelten Gefährdungen
- Festlegung von Schutzzielen
- Entwicklung von Lösungsalternativen
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Lösungen
- Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
Zu den spezifischen Aufgaben gehören unter anderem:
- Prävention im Arbeitsschutz
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Förderung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit
- Durchführung regelmäßiger Begehungen
- Unterstützung bei der Anwendung des einfachen Maßnahmenkonzepts für Gefahrstoffe
- Organisation oder Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Bereitstellung von Schulungs- und Beratungsleistungen
- Motivation für arbeitssicheres Verhalten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter
Diese Aufgaben dienen nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch dem Schutz und der Förderung des Wohlbefindens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.