Gemäß den aktuellen Gesetzen ist es für Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchzuführen. Dabei müssen potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet werden. Anschließend sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und regelmäßig ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen relevanten Bereichen durchzuführen, darunter:
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet eine zuverlässige Erfassung der Arbeitssicherheit im Unternehmen und trägt zur Rechtssicherheit bei.