Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

Gemäß den aktuellen Gesetzen ist es für Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchzuführen. Dabei müssen potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet werden. Anschließend sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und regelmäßig ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

                                               Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen relevanten Bereichen durchzuführen, darunter:





Arbeitsbereiche
Arbeitsplätze
Inventarisierte Arbeitsmittel und Anlagen
Tätigkeiten im Umgang mit Arbeits- und Betriebsmitteln
Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten allgemein
Berufsgruppen
Personen

 

 


Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet eine zuverlässige Erfassung der Arbeitssicherheit im Unternehmen und trägt zur Rechtssicherheit bei.



 
 
 
 
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